Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Mit Rücksendung des unterschriebenen Angebotes, wird Ihr Termin garantiert und ist bindend.

2. Bei Auftragskündigung berechnen wir 50 % der Auftragssumme.

3. Unsere Angebote sind freibleibend und haben 30 Tage Gültigkeit. Andere Absprachen sind vorher schriftlich zu vereinbaren.

4. Bei wetterbedingtem Totalausfall gewähren wir für eine Wiederanmietung eine Gutschrift von 50 % des Mietpreises. Der Totalausfall bezieht sich nicht auf aufgebaute Geräte und Attraktionen.

5. Beim Be- und Entladen der Geräte benötigen wir kurzfristig zwei Personen zur Hilfe.

6. Der Mieter ist verpflichtet, entsprechend Strom und das Erreichen des Aufstellungsortes zu gewährleisten.

7. Bei mehrstündigem Einsatz sind dem Betreuungspersonal der Firma Kinderland Böhm Pausen für Mahlzeiten zu gewährleisten.

8. Die Tagesmietpreise der Freizeitgeräte und Sonderattraktionen beziehen sich auf max. 6-8 Stunden.

9. Falls ein Defekt an den Geräten auftritt, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und das Gerät stillzulegen.
Eigenmächtige Reparaturen sind verboten.

10. Bezahlung erfolgt sofort bei Übernahme bzw. nach Aufbau der Geräte in bar, sofern es nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

11. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, werden Verzugszinsen laut BGB § 286, 288 berechnet.

12. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verluste der Geräte sowie Zubehörteile.

13. Unsere Freizeitgeräte und Sonderattraktionen bedürfen einer ständigen Aufsicht durch erwachsene Personen.

14. Den Betriebsanleitungen sowie Einweisungen durch die Firma Kinderland Böhm sind Folge zu leisten.

15. Die Benutzung der Freizeitgeräte und Sonderattraktionen erfolgt auf eigene Gefahr.

16. Bei Fremdfirmenleistungen die im Auftrag der Firma Kinderland Böhm stehen, gelten folgende Zusatzbedingungen.
Verträge sind nicht zur Einsicht für Dritte bestimmt.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, das Gagengeheimnis zu wahren.
Nachfolgeaufträge sind über die Firma Kinderland Böhm zu vereinbaren.
Andernfalls ist die Firma Kinderland Böhm berechtigt, den Vertragspartner für entstandene Schäden haftbar zu machen.

17. Urheberrechte:
Die in unseren Vorverträgen und Konzepten erarbeiteten Ideen, Gedanken und Vorschläge sind geistiges Eigentum der Firma Kinderland Böhm und unterliegen den geltenden Urhebergesetzen.

18. Für Ballonproduktionen mit Werbeaufdruck können wir, laut Ballonproduktionsfirma, eine Mehr- oder Minderlieferung von je 10 % mit Wertanpassung vornehmen.

19. Die unterbreiteten Angebote und Kalkulationen unterliegen, auf Grund von nicht vorhersehbaren Änderungen und Anpassungen bei der Veranstaltung, einer Erhöhung bis 20 % des Miet- und Dienstleistungspreises.

20. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus Verträgen ist der Gerichtsstand Hoyerswerda vereinbart.